Was die Wirtschaft durch Kinderarbeit spart, zahlt die Gesellschaft später tausendfach zurück.“ (Lewis Hine)
Unternehmerisches gesellschaftliches Engagement trägt wesentlich zur Verwirklichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung bei. Es wird als Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet (s. Kolumne vom 04.08.2021). Neben nationalen rechtlichen Normen gibt es keine rechtsverpflichtenden Regeln für Unternehmen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Auf internationaler und nationaler Ebene bestehen aber einschlägige Regelwerke, an die sich Unternehmen zunehmend halten. Sie werden als institutioneller Rahmen des CSR-Konzepts bezeichnet. Hier ein Überblick:
Auf internationaler Ebene ist zunächst auf den 1999 gegründeten „Global Compact“ hinzuweisen. Er richtet sich mehrheitlich an etwa 13.000 Unternehmen. Zehn Prinzipien verpflichten sie zur Einhaltung von Grundwerten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Zu nennen sind ferner die „Leitlinien für multinationale Unternehmen“ der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Sie enthalten detailliert, inhaltlich den Prinzipien des Global Compact ähnelnd, Prinzipien und Standards, die sich vor allem an die Regierungen der 37 Mitgliedstaaten richten.
Insbesondere den Arbeitsbedingungen widmet sich die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Sie behandelt die IAO Richtlinien „zur Stärkung der positiven Auswirkungen der Tätigkeit von multinationalen Unternehmen im sozialen Bereich und auf dem Gebiet der Arbeit“. Die Grundsätze verstehen sich als Richtlinien sowohl für multinationale Unternehmen, Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Die Erklärung enthält insgesamt 68 Regeln zu den Themen Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen und Arbeitsbeziehungen.
Hinzuweisen ist noch auf die Global Reporting Initiative (GRI). Sie legt elf Prinzipien fest, an denen sich Unternehmen bei der Offenlegung ihrer nichtfinanziellen Aktivitäten (z.B. Nachhaltigkeitsberichten) orientieren, um eine Vergleichbarkeit der Berichte zu erreichen.
Die Norm 26000 der Internationalen Organisation für Normung (ISO) schließlich stellt einen Leitfaden dar, mit dem gute Unternehmensführung für soziale Verantwortung skizziert wird und mit dem Unternehmen ihre Leistung im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung, Gesundheit und Wohlergehen der Gesellschaft und Rechtskonformität messen können.
Im Mittelpunkt der nationalen Betrachtung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nennen. Der DNK knüpft an die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und den Leitfaden ISO 26000 an. Der DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung entwickelt und ist ein Standard für ein transparentes Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen und Organisationen jedweder Größe und Ausrichtung. Der DNK beinhaltet 20 Kriterien. Mit Hilfe des DNK sollen auf Nachhaltigkeit bezogene Leistungen von Unternehmen und Organisationen in Deutschland vergleichbar gemacht werden. Alle dazugehörigen Organisationen und Unternehmen werden in einer Online-Datenbank gelistet und, einsehbar, hinterlegt.
Zu guter Letzt sei noch auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hingewiesen, mit Hilfe dessen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden sollen.
Foto: Lutz M. Büchner; Grafik: BMAS 2011,optisch bearbeitet vrm/eh